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Verfassungsmäßigkeit der Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe)

Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit unter Einbindung der BVerfGEntscheidung zum erweiterten Verfall (§ 73d StGB) und der einschlägigen Rechtsprechung (PräGe)

Erschienen am 25.05.2009, 1. Auflage 2009
17,95 €
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783640331376
Sprache: Deutsch
Umfang: 40 S.
Format (T/L/B): 0.4 x 21 x 14.8 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Fachbuch aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Als Initiator des Osnabrücker Modells zur Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe) habe ich mich in vielen Veröffentlichungen mit dieser Thematik befasst. Die in PräGeVerfahren entscheidenden Verwaltungsgerichte der 1. und der 2. Instanz sind - soweit ich die Entscheidungen kenne auf die Verfassungsmäßigkeit dieses Rechtsinstituts nur punktuell eingegangen. Ich selbst habe es bisher auch unterlassen, mich mit thematischen Verfassungsgrundsätzen zu befassen, was von Barthel - wohl kritisch (?) - angesprochen wird. Deshalb soll das Versäumte hiermit nachgeholt werden. 2. Die verfassungsmäßige Prüfung der PräGe bezieht sich nachfolgend in der Hauptsache auf die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG), die Unschuldsvermutung (Art. 11 Abs. 1 UNMenschenrechts- Charta, Art. 6 Abs. 2 EMRK) bzw. das Schuldprinzip (Art. 1, 20 GG), das Bestimmtheitsgebot (bedingt) und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3 GG). Als Orientierung kann der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14.01.2004, Az. 2 BvR 564/95, zum erweiterten Verfall (§ 73d StGB) dienen. Leitsatz: Erweiterter Verfall ist mit dem Grundgesetz vereinbar. 3. Vielleicht gelingt es mir auch, mit dieser Abhandlung kritischen Juristen zu entgegnen.

Autorenportrait

Kriminaldirektor a.D. Ernst Hunsicker (Jahrgang 1944) trat 1962 in den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen ein. Nach der Grundausbildung und der obligaten Verwendung in der Bereitschaftspolizei wurde er 1965 zum Polizeiabschnitt Lingen/Ems versetzt, wo er im SOV-Dienst (Sicherheit, Ordnung, Verkehr) eingesetzt war. 1967 wurde Hunsicker zur Landeskriminalpolizeistelle Osnabrück versetzt, wo er in verschiedenen Dienstbereichen (Sachbearbeiter Wirtschaftskriminalität/Betrug/ Fälschungen, Wachgruppenleiter im Kriminaldauerdienst, Mitglied der 1. Mordkommission) tätig war. Von 1972 bis 1975 erfolgte seine Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Kriminalpolizei. Danach bis 1979 Verwendung als Führungsgehilfe K 1 beim Leiter der Kriminalpolizei im (ehemaligen) Regierungsbezirk Osnabrück, Leiter des 3. Fachkommissariats (Wirtschaftskriminalität/Betrug/Fälschungen) in Lingen/Ems und Fachlehrer an der Landespolizeischule Hann. Münden in Kommissarslehrgängen. Daran schloss sich das Studium für den höheren Polizeivollzugsdienst der Kriminalpolizei an (1979 bis 1981). Im Anschluss fand Hunsicker Verwendung als Fachlehrer an der Landespolizeischule Hann. Münden (bis 1982), stellvertretender Ausbildungsstättenleiter in Bad Iburg/LK Osnabrück (bis 1988), stellvertretender Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Osnabrück (bis 1993) und Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Lingen/Ems (bis 1994). Von 1994 bis zu seiner Pensionierung mit Ablauf des Monats Februar 2004 leitete er den Zentralen Kriminaldienst bei der Polizeiinspektion (Z) Osnabrück-Stadt und war in Personalunion stellvertretender Inspektionsleiter. Hunsicker hat sich in zahlreichen Veröffentlichungen mit der Kriminali-tätsverfolgung und -verhütung, dem - auch kundenorientierten - Einsatz der Polizei und dem polizeilich relevanten Recht befasst. Dazu zählen auch Fachbücher und autobiografische Werke. Vielleicht "besuchen" Sie Ernst Hunsicker einmal auf seiner Homepage, wo Sie unter http://ernsthunsicker.de mehr erfahren können.

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